Vertrag über die Anmietung des Wirtschaftsbereichs/Sportheims

 TuS Aumenau

 

Grundsätzlich ist die Anmietung für Privatfeiern im Sportheim nur Vereinsmitgliedern gestattet.

Bei bestimmten Altersgruppen bedarf es der Aufsicht eines Leumundes.

Die Hinterlegung einer Kaution kann vor Anmietung erforderlich sein und richtet sich nach der Größe der Veranstaltung.

Musikalische Darbietungen jeglicher Art sind nur im Sportheim selbst sowie unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen für Lautstärke in Wohngebieten erlaubt.

Vertretern des TuS Aumenau ist es ausdrücklich erlaubt, bei Zuwiderhandlungen einzuschreiten und von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen.

Sämtliche Getränke mit Ausnahme von Wein und Schnaps sind aufgrund eines bestehenden Lieferantenvertrages über den Verein zu beziehen und über diesen zu bezahlen.

Vorherige Freigabe und eventuelle Umbaumaßnahmen der Räumlichkeiten sind nur nach Absprache mit dem Vermieter erlaubt.

Der Mieter ist verpflichtet die Einrichtung und die darin befindlichen Einrichtungsgegenstände schonend zu behandeln.

Der Mieter haftet für Schäden während seiner Nutzungsdauer.

Die Haftung des TuS Aumenau ist, soweit es sich nicht um wesentliche Vertragspflichten ( Kardinalspflichten ) im leistungstypischen Bereich handelt, beschränkt auf Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des TuS, seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind. Dies gilt nicht im Falle der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Der Mieter ist verpflichtet, den TuS rechtzeitig auf die Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.

Die Brandsicherheit muss vom Mieter gewährleistet werden.

Die Räumlichkeiten sowie benutztes Inventar sind in einem sauberen Zustand zu übergeben oder werden nach Absprache gegen ein zu zahlendes Entgelt vom Verein übernommen.

Nach Beendigung der Veranstaltung ist darauf zu achten, dass alle Lichter aus, sowie alle Fenster und Türen geschlossen bzw. abgeschlossen sind.

Die Übernachtung im Sportheim ist nicht gestattet.

Das in Hessen geltende Rauchverbot ist auch im Sportheim anzuwenden und der Mieter verpflichtet sich, auf die Einhaltung zu achten. Sollten dem Verein wegen Nichtbeachtung des Rauchverbots irgendwelche Strafen entstehen, hat diese der Mieter zu tragen.


 

Vertrag über die Anmietung des Wirtschaftsbereichs/Sportheims

 TuS Aumenau

 

Name und Anschrift des Anmieters:

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Datum/Dauer/Art der Veranstaltung:

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Mietkosten/Kaution/Reinigungskosten:

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Gelesen und einverstanden:

 

Aumenau, den 21.02.2008                                                                                 .