Vertrag über die Anmietung des
Wirtschaftsbereichs/Sportheims
TuS Aumenau
Grundsätzlich ist die Anmietung für
Privatfeiern im Sportheim nur Vereinsmitgliedern gestattet.
Bei bestimmten Altersgruppen bedarf es der
Aufsicht eines Leumundes.
Die Hinterlegung einer Kaution kann vor
Anmietung erforderlich sein und richtet sich nach der Größe der Veranstaltung.
Musikalische Darbietungen jeglicher Art sind
nur im Sportheim selbst sowie unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen
für Lautstärke in Wohngebieten erlaubt.
Vertretern des TuS Aumenau
ist es ausdrücklich erlaubt, bei Zuwiderhandlungen einzuschreiten und von ihrem
Hausrecht Gebrauch zu machen.
Sämtliche Getränke mit Ausnahme von Wein und
Schnaps sind aufgrund eines bestehenden Lieferantenvertrages über den Verein zu
beziehen und über diesen zu bezahlen.
Vorherige Freigabe und eventuelle
Umbaumaßnahmen der Räumlichkeiten sind nur nach Absprache mit dem Vermieter
erlaubt.
Der Mieter ist verpflichtet die Einrichtung
und die darin befindlichen Einrichtungsgegenstände schonend zu behandeln.
Der Mieter haftet für Schäden während seiner
Nutzungsdauer.
Die Haftung des TuS Aumenau
ist, soweit es sich nicht um wesentliche Vertragspflichten ( Kardinalspflichten
) im leistungstypischen Bereich handelt, beschränkt auf Schäden, die auf
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des TuS, seines gesetzlichen Vertreters oder
Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind. Dies gilt nicht im Falle der Haftung
für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Der
Mieter ist verpflichtet, den TuS rechtzeitig auf die Entstehung eines
außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
Die Brandsicherheit muss vom Mieter
gewährleistet werden.
Die Räumlichkeiten sowie benutztes Inventar
sind in einem sauberen Zustand zu übergeben oder werden nach Absprache gegen
ein zu zahlendes Entgelt vom Verein übernommen.
Nach Beendigung der Veranstaltung ist darauf
zu achten, dass alle Lichter aus, sowie alle Fenster und Türen geschlossen bzw.
abgeschlossen sind.
Die Übernachtung im Sportheim ist nicht
gestattet.
Das in Hessen geltende Rauchverbot ist auch
im Sportheim anzuwenden und der Mieter verpflichtet sich, auf die Einhaltung zu
achten. Sollten dem Verein wegen Nichtbeachtung des Rauchverbots irgendwelche
Strafen entstehen, hat diese der Mieter zu tragen.
Vertrag
über die Anmietung des Wirtschaftsbereichs/Sportheims
TuS Aumenau
Name und Anschrift des Anmieters:
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Datum/Dauer/Art der Veranstaltung:
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Mietkosten/Kaution/Reinigungskosten:
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Gelesen und einverstanden:
Aumenau,
den 21.02.2008 .